Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Zustandekommen des Parkvertrages

Vertragspartner sind die Firma Hansa Parking und der Kunde, oder eine von ihm beauftragte Person. Mit Übergabe des Fahrzeuges und des Fahrzeugschlüssels, erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB.
Ebenso erklärt der Kunde die AGB mit der Buchung des Stellplatzes online oder telefonisch.
Auch mit dem abstellen eines PKWs verpflichtet sich der Kunde an die AGB.

1a.) Mit dem Abschluss eines Hansa Parking Vertrages einigen sich der Antragsteller (Kunde) und die Firma Hansa Parking darauf, dass die Firma Hansa Parking für den Kunden dessen Fahrzeug nach Übergabe gegen ein Entgelt auf eine geeignete Parkfläche verbringt und dort für die vereinbarte Dauer verwahrt.

1b.) Der Antrag auf Abschluss eines Hansa Parking Vertrages kann vom Antragsteller per Telefon, Fax oder per E-Mail oder online durch eine Reservierung eingereicht werden. Bei einem schriftlichen Antrag kommt der Vertrag zustande, wenn nicht innerhalb 24 Stunden die Ablehnung gegenüber dem Antragenden erklärt wird. Bei mündlicher Absprache kommt der Hansa Parking Vertrag mit Übergabe von Fahrzeug und Fahrzeugschlüssel an Hansa Parking sowie Unterzeichnung des Antragsformulars zustande.

2.) Vergütung

Die Vergütung wird bei Abholung des Fahrzeugs fällig und ist vor dessen Übergabe zu leisten. Die jeweils geltenden Preise werden durch Veröffentlichung im Internet und auf Anfrage durch Zusendung einer Preisliste bekannt gemacht.

3.) Übergabe des Fahrzeugs; Übergabeprotokoll; Gegenstände im Fahrzeuginneren

3a.) Auf besondere Abmessungen und Eigenschaften des Fahrzeugs (z.B. Spoiler, Schweller, Tieferlegung, besonderes Fahrverhalten) sowie eine besondere Schadensgeneigtheit (z.B. lose Teile) hat der Auftraggeber hinzuweisen.

3b.) Grundsätzlich sind Schadensersatzansprüche gegen die Firma Hansa Parking bedingungslos ausgeschlossen.
Aufgrund der nicht abzugebenen Fahrzeugschlüssel herrscht auf dem gesamten Firmengelände die Straßenverkehrsordnung. Die Firma Hansa Parking ist berechtigt, etwaige Altschäden am Fahrzeug bildtechnisch festzuhalten. Wertvolle Gegenstände sind vom Kunden aus dem Fahrzeuginneren zu entfernen.
Die Haftung für den Verlust von losen Gegenständen und Wertgegenständen aus dem Fahrzeuginneren regelt sich nach Nr. 7 c) dieser AGB.

3c.) Der Auftraggeber haftet für alle Verunreinigungen die durch Öl oder sonstige Flüssigkeitsverluste seines Fahrzeuges entstehen.

4.) Parkdauer; Folgen der Überschreitung der vereinbarten Einstellzeit: 20€ – 30€/ verlängertem Tag.

4a.) Die Höchstdauer der Einstellung des Fahrzeugs beträgt drei Monate. Eine längere Zeitspanne ist im Einzelfall im Voraus schriftlich zu vereinbaren. Hansa Parking ist in einem solchen Fall berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe der den Dreimonatszeitraum übersteigenden Zeitspanne zu verlangen.

4b.) Wird das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der im Antragsformular vereinbarten Einstelldauer nicht abgeholt, so ist Hansa Parking berechtigt, das Fahrzeug auf einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Parkplatz abstellen, bzw. abschleppen zu lassen.

5.) Durchführung des Vertrags; Nichterfüllung

5a.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Hansa Parking Änderungen des Auftrages, insbesondere Änderungen der Reisedaten, rechtzeitig mitzuteilen, spätestens jedoch eine Stunde vor dem im Auftragsformular vorgesehenen Zeitpunkt. Werden die veränderten Daten nicht rechtzeitig an Hansa Parking weitergegeben, kann Hansa Parking eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des jeweils geltenden Preisaushangs für den zusätzlichen Aufwand, insbesondere die erneute Bereitstellung des Fahrzeugs, vom Auftraggeber verlangen. Der Auftraggeber haftet auch insoweit für Fehler eines Berechtigten.
Hansa Parking sollte über die Mobilfunknummer (+49) 176 6417 9666 informiert werden.

5b.) Bei einem Rücktritt von mindestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der Übergabe fallen keine Stornokosten an. Der Kunde kontaktiert Hansa Parking hierzu bitte per E-Mail oder WhatsApp.
Erfolgt der Rücktritt innerhalb von weniger als 48 Stunden hat die Firma Hansa Parking Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhaltet.

5c.) Schadenersatzansprüche, z.B. aus nicht erreichten Abflügen sowie aus sonstigen verpassten Terminen und aus weiteren entstehenden Kosten des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.

6.) Rücktritt des Vertrags, Rücktritt einer Parkplatzreservierung.

Hansa Parking behält sich das Recht vor, Kunden nach Ermessen des Auftragsvolums bei einer Überlastung jederzeit auch nach einer erfolgreichen Buchung vom Vertrag bzw. von der Parkplatzreservierung zurück zu treten.
Hansa Parking verpflichtet sich nicht nach einer Buchung, sowie nach einer Online Bezahlung den Vertrag vor Ort anzunehmen, die Parkplatzreservierung kann jederzeit zurückgezogen bzw. abgelehnt werden.

7.) Kostenloser Shuttletransfer und Besonderheiten

Die Firma Hansa Parking bietet allen Kunden einen kostenfreien Shuttletransfer zum Flughafen, sowie vom Flughafen zum Parkplatz an.
Die Zusatzleistung (kostenfreier Shuttle) ist unabhängig von der gebuchten Leistungen bei uns.
Der Shuttletransfer ist nicht bindend und kann jederzeit von der Firma Hansa Parking ganz oder teilweise entzogen werden.
Während der Nutzung des Shuttles haftet Hansa Parking für keinerlei Ersatzansprüche, die durch den Shuttletransfer hervorgehen könnten.
Der Kunde sollte mindestens 3 Stunden vor der regulären Abflugzeit auf dem Gelände der Firma Hansa Parking eintreffen, ansonsten kann kein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.
Etwaige Haftungsansprüche sind von Beginn an ausgeschlossen.
Eine Nutzung des Parkplatzes ist auch ohne den Shuttletransfer möglich.
Der Shuttle ist jederzeit kostenfrei und unverbindlich, der angebotene Transfer hat keinen Einfluss auf die Gebühren der gewünschten Parkzeiträume oder Serviceleistungen.
Eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Nutzung eines Taxiverkehrs kann selbstverständlich nach eigenem Ermessen der Kunden eigenständig und ohne jegliche Zuschlagszahlung der Firma Hansa Parking genutzt werden.
Der Shuttletransfer ist von der gewerblichen Nutzung des Services von Hansa Parking ausgeschlossen und ist eine freiwillige und private Dienstleistung der Firma.

8.) Herausgabe des Fahrzeugs

Eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder Berechtigten erfolgt erst nach einer Entrichtung der Vergütung. Die Vergütung kann in Bar oder EC-Karte/ Kreditkarte entrichtet werden. Die Herausgabe an Dritte erfolgt nur nach Vorlage einer vom Auftraggeber oder Berechtigten ausgestellten Vollmacht und eine entsprechende Legitimation (Personalausweis/Reisepass).

9.) Haftung der Firma Hansa Parking Versicherungsschutz

Hansa Parking haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugschlüssels durch den Kunden bis zu Herausgabe des Wagens (Nr. 6 dieser AGB) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

9a.) Hansa Parking haftet für keine Schäden die während der Parkdauer oder auch bei der An. oder Abfahrt des Parkplatzes entstehen.
Hier gilt wie auf dem gesamten Gelände die St.Vo.

Nicht versichert sind, Vandalismus, Unwetterschäden, Reifenschäden oder Schäden durch Luft und Druckverlust jeglicher Reifen, Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Sachbeschädigungen durch Dritte sowie Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, elementare Naturkräfte und Kriegsereignisse.

Hierbei handelt es sich ausschließlich um ein Vertrag zwischen Kunde und Vermieter für das abstellen der Fahrzeuge, daher können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

9b.) Für den Verlust von Gegenständen aus dem Fahrzeuginneren und im Kofferraum haftet Hansa Parking grundsätzlich nicht.

10.) Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt bei Annahme des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder die legitimierte Zweitperson entweder in bar netto bzw. per Kredit- oder EC-Karte.

11.) Anrecht auf Stornierung jeglicher Buchungen und Reservierungen

Hansa Parking behält sich das Recht vor nach einer Überbuchung die Fahrzeuge auf einen Nebenparkplatz zu stellen und dort während der Mietdauer abzustellen.
Ebenso darf der Parkplatzbetreiber Hansa Parking die Reservierungen jederzeit stornieren, auch bereits bezahlte Parkplätze dürfen vom Anbieter Hansa Parking jederzeit storniert werden.
Preislich falsche oder fälschlicherweise falsche Stellplätze sind ebenfalls jederzeit kündbar.
Die bezahlten Beiträge werden dann von der Firma Hansa Parking, bzw. vom Drittanbieten zurück erstattet.

12.) Fehlerhafte Fahrzeugabgabe

Wird das Fahrzeug bei einem anderen Anbieter abgebeben, obwohl eine Buchungsbestätigung von Hansa Parking vorliegt übernimmt Hansa Parking keine Haftung für das zurück bringen des Fahrzeugs oder für etwaige entstandene Schäden oder Vermögensschäden.

13.) Firmengelände / Einfahrtsbeschränkung

Auf dem gesamten Firmengelände herrscht die Straßenverkehrsordnung.
Passen Sie sich dem Verkehr durch fahren der Schrittgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände an.
Für Schäden an Parkhäusern, Pfeilern, Zäunen, Schildern oder sonstigem Firmeneigentum haftet der Kunde vollumfänglich.
Die Einfahrtsbeschränkung des Parkhauses beläuft sich auf eine maximale Höhe von 2,00m.
Die Höhe gilt es unbedingt für jedes PKW zu beachten.

Sofern das PKW aufgrund der Höhe nicht in das Parkhaus passt, muss der gebuchte Parkplatzpreis auch ohne Anfahrt oder ohne das abstellen des PKW vollumfänglich an die Firma Hansa Parking abgetreten werden.

14.) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist die Stadt Hamburg, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

15.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung, die dem Regelungsziel der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

AGB Stand 01/2024

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